Selb · 24. – 27. April 2025 48. INTERNATIONALE GRENZLAND-FILMTAGE
AGB

Allgemeine Geschäftsbedigungen

Die Anmeldung eines Filmes gilt als Anerkennung des Reglements

Die 48. Internationalen GRENZLAND-FILMTAGE 2025 finden in Selb und Regensburg (Deutschland) sowie in Aš (Tschechische Republik) statt. Es ist ein unabhängiges Festival europäischen Films, insbesondere Osteuropa, Kinderfilm, Dokumentarfilm (max. 60 Minuten) und Kurzfilm. Gespielt werden Kinofilme und Videofilme. Für eingereichte Filme wird keine Verleihgebühr gezahlt.

Veranstalter und Träger ist der Verein zur Förderung grenzüberschreitender Film- und Kinokultur e.V.

Die Anmeldung (über das Einreichformular auf der Website) inklusive Online-Screener muß bis zum 15. November 2024 erfolgen an:
Verein zur Förderung grenzüberschreitender Film- und Kinokultur e.V., Lessingstraße 8, D-95100 Selb

Folgendes muss der Anmeldung nach Abschluss der Programmauswahl nachgereicht werden:

  • Biographie und Filmographie des Regisseurs
  • Foto des Regisseurs
  • Presseheft/Kritiken, Angabe FSK
  • Fotos aus dem Film
  • Plakate
  • Originaltext von Dialogen und Kommentar einschließlich Übersetzungen ins Deutsche
  • Kurzberschreibung des Filminhaltes

Ist der Filmanmeldende nicht mit dem Rechteinhaber identisch, versichert er, bevollmächtigt zu sein, den Film zum Festival anzumelden.

Mit dieser Anmeldung erklärt sich der Anmelder im Falle der Auswahl des Films damit einverstanden, diesen zur Aufführung bei den Internationalen GRENZLAND-FILMTAGEN und ggf. für eine Best-of-Auswahl, die bei unseren internationalen Partnerfestivals gezeigt wird und die durch die Internationalen Grenzland-Filmtage präsentiert wird, zur Verfügung zu stellen. Wird ein angemeldeter Film in das Programm übernommen und kann eine Vorführung durch das Verschulden des Anmelders nicht stattfinden, so haftet dieser für den entstandenen Schaden bzw. für die zusätzlichen Kosten eines Ersatzfilms.

* Im Falle einer Einreichung mit Sichtungs-DVD:
Sichtungs-DVDs der angemeldeten Filme müssen bis zum 15. November 2024 in Selb eingetroffen sein und sollten folgenden Vermerk tragen: "Kein kommerzieller Wert, nur für kulturelle Zwecke". Falls der Einsender die DVD zurückwünscht, muss das Rückporto vorausbezahlt sein.

Die Rückversandkosten der Vorführkopie trägt der Veranstalter, ausgenommen bei der Wahl eines unnötig teuren Versandweges durch den Absender und dem Weiterversand zu anderen Festivals. Eine detaillierte Absprache erfolgt in jedem Fall vor dem Festival.

Lieferadresse (gilt z.B. für physikalische Medienträger):
Verein zur Förderung grenzüberschreitender Film-und Kinokultur e.V., Lessingstraße 8, D-95100 Selb
Bahn- und Flughafenadresse auf Anfrage

Die Filme sind für die Dauer der Übernahme, d.h. vom Eingang beim Veranstalter bis zur Übergabe zum Rückversand an den Versender mit ihrem Kopienwert versichert.

Kopienschäden, die durch den Veranstalter verursacht werden, müssen sofort - spätestens jedoch nach Ablauf einer Woche - beim Veranstalter angezeigt werden. Andernfalls wird jeder Haftungsanspruch abgelehnt.

Im Falle einer Einladungsablehnung (Rücknahme der Filmeinreichung nach Zugang der offiziellen Einladung zum Festival) seitens der/des Filmeinreichenden, behält sich der Veranstalter vor, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,- Euro zu erheben.